Compliance Management Kappelmaier

Sicherheit aus einem Guss

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Teil 1: Vertrag­liche Bestimmungen

1.1 Ver­trags­partner

Auf Grund­lage dieser All­ge­meinen Geschäfts­be­dingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden
und
CMK-Compliance Manage­ment Kappelmaier
ver­treten durch

Rudolf Kappelmaier
Adresse: Goethestr. 11, 84567 Perach
Tel.: 08670 / 985733
Email-Adresse: info@cmk-konzepte.de
Umsatzsteuer-Identifikations­nummer: DE 168096502

nach­folgend An­bieter genannt, der Ver­trag zu­stande.

1.2 Ver­trags­gegen­stand

Durch die­sen Ver­trag wird die kosten­pflichtige Erbring­ung von Dienst­leistungen aus dem Be­reich 'Auf­be­reitete Rechts­vor­schriften in Form einer Web-basier­ten Daten­bank', im Fol­gen­den 'Daten­bank-Lösungen' ge­nannt, über den Online-Auf­tritt des An­bieters und zu­sätz­lich die Zur-Ver­fü­gung-Stellung von Compliance-Kon­zepten im Rah­men von Lizenz­mo­dellen sowie die Er­bring­ung von zu­sätz­lichen, nach Zeit­auf­wand oder pauschal zu ver­güten­den Be­ratungs­leistungen ge­regelt.

Wegen der Details des je­weiligen An­ge­bo­tes wird auf die Produkt­be­schreibungen der An­gebots­seite ver­wiesen.

1.3 Ver­trags­schluss

Der jeweilige Ver­trag kommt schrift­lich zu­stande. Dabei stellen die im Inter­net­auf­tritt und in sonsti­gen Werbe­ma­terialien dar­ge­stellten An­gaben eine un­ver­bind­liche all­ge­meine Be­schreibung der an­ge­bo­tenen Leistungen dar.

Bindend sind die im schrift­lichen Ver­trag geregel­ten Details und Fest­legungen.

Der Bestell­vor­gang zum Ver­trags­schluss um­fasst fol­gende Schritte:

- Kontakt­auf­nahme tele­fonisch, per­sön­lich bzw. per E-Mail,
- Ver­handlung und Fest­legung der Ver­trags­details auf Basis dieser AGB und der aktu­ellen Preise,
- Ver­trags­ab­schluss schrift­lich außer­halb der online-Anwendung.

Mit den Unter­schriften un­ter dem Ver­trag kommt das Ge­schäft rechts­kräftig zu­stande.

1.4 Ver­trags­dauer und Kündigung

Der Ver­trag hat dauern­de Leistungen (Zu­gang zur Daten­bank, Nutzungs­rechte im Rahmen von Lizen­zen) zum Gegen­stand (Aus­nahme: Be­ratungs­leistungen). Der Ver­trag wird auf un­be­stimmte Zeit ge­schlossen. Der Ver­trag hat eine Min­dest­ver­trags­lauf­zeit, die indi­vi­duell ver­ein­bart und im Ver­trag fest­ge­schrieben sein muss.

Diese Mindest­ver­trags­lauf­zeit be­trägt in der Regel 2 Jahre. Genau­eres ist im jeweiligen Ver­trag ge­regelt. Falls der Kunde nicht recht­zeitig kün­digt, ver­längert sich die Lauf­zeit des Ver­trages auto­matisch um einen weiter­en Zeit­raum von 1 Jahr.

Jede Ver­trags­par­tei hat das Recht den Ver­trag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit ohne An­gabe von Grün­den zu kün­digen. Das Recht auf außer­ordent­liche Kün­digung aus wichtigem Grund, ins­be­son­dere dem wieder­holten Ver­stoß gegen die ver­trag­lichen Haupt­pflichten, bleibt un­be­rührt.

Die Kün­digung ist nur wirk­sam, wenn sie in Text­form er­folgt.

Bei rechts­kräftig er­folg­ter Kün­digung/Be­endigung des Ver­trags­ver­hält­nisses gilt für

1.4.1 Daten­bank-Lösungen:

- Der Zu­gang zur Daten­bank wird so­fort ge­sperrt.
- Im Sys­tem hin­ter­legte Kunden­daten wer­den ge­löscht.
Es be­steht kein An­spruch auf weitere Speicher­ung der Kun­den­daten, so­dass es Auf­gabe des Kun­den ist, für eine recht­zeitige Sicher­ung sei­ner Daten zu sorgen.

1.4.2 Compliance-Kon­zepte:

- Die weitere Nutz­ung der Compliance-Kon­zepte ist nicht mehr ge­stattet.
- Die dem Kun­den zur Ver­fügung ge­stell­ten Unter­lagen sind um­gehend zurück­zu­geben.
- Auf Sys­temen des Kun­den ge­speicher­te Daten zu die­sen Kon­zepten sind um­gehend und voll­ständig zu löschen.
Darüber ist dem An­bieter eine Be­stätigung zu­zu­senden.
- Im Ein­zel­fall hat der An­bieter das Recht, sich vor Ort beim Kun­den stich­punkt­artig von der kom­pletten Löschung der Daten durch Ein­sicht­nahme in aus­ge­wählte rele­vante Dateien (z.B. all­ge­meine Daten zu aktu­ellen Schulungs­sys­temen) zu über­zeugen. Aus­ge­nommen sind davon aus­drück­lich per­sonen­be­zogene Daten, die unter den Schutz des Daten­schutz­ge­setzes fallen.
Die Sys­tem­be­dienung er­folgt da­bei durch Per­sonal des Kunden.

Zusätz­lich hat der An­bieter das Recht, bei schwer­wiegen­den Ver­trags­ver­letzungen des Kunden z.B. Zahlungs­ver­zug, den Zu­gang zu On­line-Pro­dukten zu sperren.

1.5 Ver­trags­ge­staltung

Der Ver­trags­text wird vom An­bieter ge­speichert. Der Kunde hat keine Möglich­keit selbst direkt auf den ge­speicher­ten Ver­trags­text zu­zu­greifen.
Der Kunde kann fehler­hafte An­gaben im Rah­men der Ver­trags­ver­handlungen korri­gieren. Hier­zu kann er mittels einer Be­nach­richtigung, schrift­lich oder per Mail, ent­sprechende Änderungs­wünsche mit­teilen.
Unter Um­ständen kann dies neuer­liche Ver­trags­ver­handlungen not­wen­dig machen.

Teil 2: Ge­schäft­liche Bestimmungen

2.1 Preise und sonstige Kosten

Alle Preise sind End­preise zu­züg­lich der ge­setz­lichen Mehr­wert­steuer. Neben den

2.2 Zahlungs­be­ding­ungen

Die Zahl­ung er­folgt als Vor­ab­über­weis­ung des fälligen Gesamt­betrags.

Weitere Zahlungs­arten wer­den nicht an­ge­boten und wer­den zu­rück­ge­wiesen.
Der Rechnungs­be­trag ist nach Zu­gang der Rechnung, die alle An­gaben für die Über­weis­ung ent­hält, auf das dort an­ge­gebene Konto vor­ab zu über­weisen. Der Kunde ist ver­pflichtet inner­halb von 14 Tagen nach Er­halt der Rechnung den aus­ge­wiesen­en Be­trag auf das auf der Rechnung an­ge­gebene Konto ein­zu­zahlen oder zu über­weisen. Die Zahl­ung ist ab Rechnungs­datum ohne Ab­zug fällig.

Der Kunde kommt erst nach Mahnung in Verzug.

2.3 Wider­rufs­recht

Wider­rufs­recht im Rahmen von B2B-Geschäften

Im Rahmen von B2B-Geschäften räumen wir ein frei­williges Wider­rufs­recht für Ver­träge zu Daten­bank-Lösungen bis zu dem Zeit­punkt der erst­maligen Nutz­ung der Daten­bank ein.

Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müssen Sie uns (CMK-Compliance Manage­ment Kappelmaier, Rudolf Kappelmaier, Goethestr. 11 84567 Perach 08670/985733 info@cmk-konzepte.de) mittels einer ein­deutigen Er­klärung (z.B. ein mit der Post ver­sandter Brief, Tele­fax, oder E-Mail) über Ihren Ent­schluss, diesen Ver­trag zu wider­rufen, infor­mieren.

Im Gegen­satz zu Ver­braucher­ge­schäften ist eine nach­voll­zieh­bare Be­gründung er­forder­lich.

Die Ein­zel­heiten der Ver­trags­auf­lösung wer­den indi­vi­duell fest­gelegt.

Ende der Wider­rufs­be­lehrung

2.4 Haftungs­aus­schluss

Schadens­er­satz­an­sprüche des Kun­den über die ge­setz­lichen Ver­pflicht­ungen hin­aus sind aus­ge­schlossen, so­weit sich aus den nach­folgen­den Grün­den nicht etwas anderes er­gibt. Dies gilt auch für den Ver­treter und Er­füllungs­ge­hilfen des An­bieters, falls der Kunde gegen diese An­sprüche auf Schadens­er­satz er­hebt. Aus­ge­nommen sind Schadens­er­satz­an­sprüche des Kunden wegen Ver­letzung des Lebens, des Kör­pers, der Gesund­heit oder wesent­licher Ver­trags­pflichten, welche zur Er­reichung des Ver­trags­zieles not­wendiger­weise er­füllt wer­den müssen. Eben­so gilt dies nicht für Schadens­er­satz­an­sprüche nach grob fahr­lässiger oder vor­sätz­licher Pflicht­ver­letzung des An­bieters oder seines ge­setz­lichen Ver­treters oder Er­füllungs­ge­hilfen.

2.5 Abtretungs- und Ver­pfändungs­verbot

An­sprüche oder Rechte des Kun­den gegen den An­bieter dür­fen ohne dessen Zu­stimmung nicht ab­ge­treten oder ver­pfändet wer­den, es sei denn der Kunde hat ein be­rechtigtes Inter­esse an der Ab­tretung oder Ver­pfändung nach­ge­wiesen.

2.6 Zugangs-/Zugriffs­be­dingungen

2.6.1 Daten­bank-Lösungen:

Der Zu­gang zur Daten­bank wird üblicher­weise um­gehend nach be­stätigtem Zahlungs­ein­gang frei­ge­schaltet. Der An­bieter ver­pflichtet sich zur Frei­schaltung am 5. Tag nach Zahlungs­ein­gang, wenn im Ver­trag nicht aus­drücklich etwas anderes ver­ein­bart ist. Die Regel­zeit für die Frei­schaltung be­trägt 2 Tage.

Compliance-Kon­zepte wer­den um­gehend nach Ver­trags­ab­schluss zur Ver­fügung ge­stellt und können im Rah­men der Ver­ein­barungen ge­nutzt wer­den.

Für ver­ein­barte zu­sätz­liche, nach Zeit­auf­wand oder pauschal zu ver­gütende Beratungs­leistungen wird der Erbringungs­zeit­raum im Einzel­fall fest­ge­legt.

Der Kunde ist ver­pflichtet, bei Online-Produkten die über­lassenen Zugangs­daten zum Sys­tem so­wie dazu ein­ge­richtete Pass­wörter streng ver­trau­lich und mit äußerster Sorg­falt zu behan­deln.

Eine Weiter­gabe an zu­sätz­liche Per­sonen, für die keine Zu­gangs­be­rechtigung ver­ein­bart ist, ist ver­boten, es sei denn, dass dies aus­drück­lich ver­trag­lich so ge­regelt ist.

2.6.2 Compliance-Kon­zepte:

Zu Compliance-Kon­zepten hat der Kunde direkt nach Ver­trags­unter­zeichnung die ver­trag­lich ver­ein­barten Zu­griffs­be­rechtigungen. Die ent­sprechen­den Unter­lagen und Infor­mationen wer­den üblicher­weise inner­halb von 1 Woche an den Kun­den ver­sandt.

2.7 Urheber­recht/Nutzung

Mit Ver­trags­schluss wird dem Kun­den das ein­fache Recht ein­ge­räumt, die ange­botenen Leistungen im Rah­men der gesetz­lichen Be­stimmungen zu nutzen.

Die nicht über­trag­baren und nicht aus­schließ­lichen Nutzungs­rechte für Daten­bank-Lösungen und Compliance-Kon­zepte wer­den nur zeit­lich be­fristet für die Dauer der ver­ein­barten Lauf­zeit und im fest­ge­legten Um­fang des Ver­trags über­tragen.

Hinweis: Es gelten die Schran­ken der Nutzungs­be­schränkung nach § 87c UrhG.

Das Nutzungs­recht ist im Ein­zel­nen wie nach­folgend be­schrieben be­schränkt:

2.7.1 Daten­banken:

Die Daten­bank-Lösungen sind als Daten­banken (§§ 4 i.V.m. 87a ff. UrhG) ur­heber­recht­lich ge­schützt. Zusätz­lich sind ein­zelne Daten­sätze nach § 2 UrhG und Software-Programme, die zur Nutz­ung der In­halte dienen, nach §§ 2 i.V.m. 69a ff. UrhG ur­heber­recht­lich ge­schützt.

Der Kun­de ist inner­halb der gesetz­lichen Gren­zen und der ver­trag­lichen Ver­ein­barungen zur Nutz­ung der Daten­bank-Lösungen be­rechtigt.

So­weit die tat­säch­liche Nutzung unseren be­rechtig­ten Inter­essen in un­zu­mut­barer Weise zu­wider­läuft, ist der An­bieter be­rechtigt, den Zu­griff auf die Daten­bank-Lösungen ein­zu­schränken oder zu ver­hin­dern und ent­sprechenden Schadens­er­satz gel­tend zu machen. Ins­be­sondere gilt dies für die Ver­viel­fältigung, Ver­breitung oder öffent­liche Wieder­gabe wesent­licher Be­stand­teile oder die wieder­holte und sys­tematische Ver­viel­fältigung, Ver­breitung oder öffent­liche Wieder­gabe und Zu­gäng­lich­machung von un­wesent­lichen Be­stand­teilen der Daten­bank-Lösungen sowie das Aus­lesen von Daten über den tat­säch­lichen sach­lichen Be­darf des Kun­den hinaus.
Inhaber aller Nutzungs- und Schutz­rechte an den Daten­bank-Lösungen ist der An­bieter.
Daraus abge­leitet gilt:

Der Kunde er­wirbt mit Ver­trags­ab­schluss die ein­fache Be­rechtigung (§ 31 UrhG), auf die Daten­bank-Lösungen von jedem Rechner aus zu­zu­greifen, der für diese Zwecke ge­eig­net ist. Die be­rechtigten Per­sonen und die Dauer des Nutzungs­rechts be­stimmen sich nach den In­halten des Ver­trags.

Der Kun­de darf die Daten­bank-Lösungen nur für eigene Zwecke nutzen und Dritten weder un­ent­gelt­lich noch ent­gelt­lich einen ge­sonder­ten Zu­griff er­mög­lichen.

Die Nutzung ist nur auf den von uns unter­stützten Hard­ware-Platt­formen und deren Be­triebs­sys­tem­um­gebung(en) mög­lich/zu­ge­lassen. Kenn­zeichen/Marken­zeichen, Copy­right­ver­merke, und/oder Eigen­tums­an­gaben an den Produkten dür­fen nicht ver­ändert oder ent­fernt werden.

2.7.2 Compliance-Kon­zepte:

Die Compliance-Kon­zepte spie­geln das spe­zi­fische Know-how des An­bieters in Be­zug auf Sys­tematik und kon­zeptionelle Um­setz­ung wieder.

Mit dem Er­werb einer Li­zenz steht dem Kun­den das ein­fache Recht zu, das spe­zi­fische Know-how der Kon­zepte aus­schließ­lich für seine eigen­en wirt­schaft­­lichen Akti­vi­täten zu nutzen.

Nutzungs­um­fang und -dauer be­stimmen sich nach den Ver­ein­barungen des Nutzungs­vertrags.

Eine Weiter­gabe an Dritte bzw. Offen­legung des Know-hows gegen­über Dritten, ent­gelt­lich oder un­ent­gelt­lich, ist nicht ge­stattet, es sei denn, dass dies im Rah­men der ver­trag­lichen Ver­ein­barungen aus­drück­lich zu­ge­lassen wor­den ist.

Nach Ab­lauf der ver­ein­bar­ten Nutzungs­dauer ist jede Art der weiter­en Nutz­ung im zeit­lichen Rah­men der Dauer des Schutz­rechts zu unter­lassen (siehe dazu auch 'Ver­trags­dauer und Nutzung/Compliance-Kon­zepte').

Bei Zu­wider­hand­lungen steht dem An­bieter eine an­ge­messene Ent­schädigung zu.

Teil 3: Daten­relevante Bestimmungen

3.1 Daten­qualität und Um­fang der Daten

3.1.1 Erfolgte Qualitäts­sicherung:

Bei der Er­stellung der Daten­bank und deren In­halte wurde mit größt­mög­licher Sorg­falt ge­ar­beitet und zu­sätz­lich wur­den alle ent­haltenen Rechts­daten einer sys­tematischen Voll­ständig­keits- und Quali­täts­über­prüfung unter­zogen.

Eine Garantie für abso­lute Fehler­frei­heit kann trotz­dem nicht über­nommen wer­den. Hinter­grund ist unter anderem, dass viele Pflichten auf­grund der ent­halten­en Formu­lierungen einen ge­wissen Inter­pre­tations­spiel­raum offen lassen.

3.1.2 Um­fang der ent­haltenen Rechts­daten:

Die in den Daten­bank-Lösungen ent­haltenen Daten decken ins­be­sondere die an­lass­be­zogen oder regel­mäßig wieder­kehren­den sekun­dären Rechts­pflichten (z.B. Schulungs-/Unter­weisungs-, Prüf-, Regelungs- oder Doku­mentations­pflichten) ab.
Dies gilt für alle all­ge­meinen Betreiber­pflichten zu den so­ge­nannten SUG-Themen (Sicher­heit, Um­welt­schutz, Ge­sund­heits­schutz).

Ins­be­sondere Sonder­pflichten wie An­zeige- und Ge­nehmigungs­pflichten oder der ge­samte Be­reich der Be­schaffen­heits­an­forder­ungen sowie Spezial­rechts­ge­biete wie das Recht des In­ver­kehr­bringens, Transport­recht, Atom­recht, Berg­recht usw. sind in der aktu­ellen Ver­sion der Daten­bank-Lösungen nicht ent­hal­ten.

Eine Über­sichts­liste der auf­be­reiteten Vor­schriften, die immer aktu­ell ge­halten wird, kann auf der fol­genden Inter­net­seite ein­ge­sehen wer­den:

www.rechtspflichtennavi.com

Diese Liste stellt den offi­ziellen sach­lichen Rah­men der Daten­bank-Lösungen dar.

3.1.3 Art der ent­haltenen Rechts­daten:

Die ent­halten­en Rechts­daten stellen Aus­züge der In­halte der je­weiligen Rechts­vor­schriften dar, wobei z.T. im Sinne einer mög­lichst ein­fachen An­wendung etwas ab­ge­änderte Formulierungen ver­wendet wor­den sein können, die die In­halte aber nicht oder zu­min­dest nicht wesent­lich ver­ändern.

3.2 Daten­pflege und Aktualisierung

Die in den Daten­bank-Lösungen ent­halten­en Rechts­daten wer­den laufend aktu­alisiert. Der An­bieter ver­teilt da­zu in regel­mäßigen Ab­stän­den Infor­mationen an die Kunden, aus denen sich ein evtl. Handlungs­be­darf für die Kun­den ergibt.

Es ist dann Auf­gabe des Kun­den, die über­mittel­ten Aktu­alisierungs­daten be­züg­lich ge­gebener Rele­vanz zu über­prüfen und evtl. An­passungen im Sys­tem vor­zu­nehmen.

3.3 Daten­sicher­heit

Alle Daten sichern wir wirk­sam gegen Ver­lust, Miss­brauch oder uner­laubte Ver­viel­fältigung, so­weit dies tech­nisch und wirt­schaft­lich sinn­voll mög­lich ist. Dies er­folgt durch die Provider der Server, auf denen die Daten­bank­lösungen gespeichert sind.

Ist eine Gefährdung von Daten­bank-Lösungen und der darin gespeicher­ten Daten nur auf diese Weise tech­nisch und/oder wirt­schaft­lich sinn­voll mög­lich oder erfolg­ver­sprechend zu be­seiti­gen, werden wir mit schädigen­dem In­halt ver­sehene Daten löschen.

Wir werden den Kun­den im Vor­feld per E-Mail an die uns ge­nannte E-Mail-Adresse von dieser Ab­sicht in Kennt­nis setzen.

3.4 Daten­schutz

Im Zusammen­hang mit An­bahnung, Ab­schluss, Ab­wicklung und Rück­ab­wicklung eines Ver­trages auf Grund­lage der aktu­ellen AGB werden vom An­bieter Daten er­hoben, ge­speichert und ver­ar­beitet. Dies ge­schieht im Rah­men der gesetz­lichen Be­stimmungen.
Die Daten wer­den nur zu diesem Zweck ver­wendet und nur inso­weit, wie dies für diesen Zweck erforder­lich ist.

Der Anbieter gibt keine personen­be­zogenen Daten des Kun­den an Dritte weiter, es sei denn, dass er hier­zu gesetz­lich ver­pflichtet wäre oder der Kun­de vor­her aus­drück­lich einge­willigt hat.

Wird ein Dritter für Dienst­leistungen im Zusammen­hang mit der Ab­wicklung von Ver­ar­bei­tungs­pro­zessen ein­ge­setzt, so werden die Be­stimmungen des Bundes­daten­schutz­ge­setzes ein­ge­halten. Die vom Kun­den im Wege der Be­stellung mit­ge­teil­ten Daten wer­den aus­schließ­lich zur Kontakt­auf­nahme inner­halb des Rah­mens der Ver­trags­ab­wicklung und nur zu dem Zweck ver­ar­beitet, zu dem der Kunde die Daten zur Ver­fügung ge­stellt hat. Die Daten wer­den nur so­weit not­wendig an das Ver­sand­unter­nehmen, das die Lieferung der Ware auf­trags­gemäß über­nimmt, weiter­ge­geben. Die Zahlungs­daten werden an das mit der Zahlung beauf­tragte Kredit­institut weiter­ge­geben. So­weit den An­bieter Auf­be­wahrungs­fristen handels- oder steuer­recht­licher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern.

Während des Besuchs der Daten­bank oder eines Internet-Auftritts des An­bieters können anonymisierte Daten, die keine Rück­schlüsse auf personen­bezogene Daten zu­lassen und auch nicht be­ab­sichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browser­typ, Betriebs­system und besuchte Seiten, protokolliert werden.

Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetz­lichen Be­stimmungen die personen­be­zogenen Daten ge­löscht, korrigiert oder ge­sperrt. Eine unent­gelt­liche Aus­kunft über alle personen­be­zogenen Daten des Kunden ist möglich.

Für Fragen und An­träge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personen­be­zogener Daten sowie Er­hebung, Ver­ar­beitung und Nutz­ung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden:

CMK - Compliance Manage­ment Kappelmaier,
Rudolf Kappelmaier,
Goethestr. 11
84567 Perach

Tel.: 08670 / 985733
info@cmk-konzepte.de

Teil 4: Bestimmungen zur Zusammen­arbeit

4.1 Vertrau­lich­keit

Die Ver­trags­parteien ver­pflichten sich, die im Rah­men der ver­trag­lichen Ver­ein­barungen er­hal­tenen tech­nischen, kommerziellen oder orga­nisa­torischen Informa­tionen des je­weils anderen Ver­trags­partners ver­trau­lich zu be­han­deln und wäh­rend der Dauer so­wie nach Be­endigung dieser Ver­ein­barung ohne die vor­herige schrift­liche Zu­stimmung des be­troffenen Part­ners nicht weiter­zu­geben oder an­ders als ver­trag­lich fest­ge­legt zu nutzen.

Die interne Weiter­gabe an Mit­ar­beiter für Tätig­keit zur Durch­führung von Leistungen zur Ver­trags­er­füllung, fällt nicht unter die Ver­trau­lich­keits­pflicht, so lange diese an eine ent­sprechende Ver­trau­lich­keits­ver­pflichtung ge­bunden sind.

Jede Partei ver­pflichtet sich zur un­ver­züg­lichen Informa­tion des Ver­trags­partners be­züg­lich fest­ge­stellter etwaiger un­be­fugter Offen­legungen oder eines mög­lichen Ver­lusts ver­trau­licher Informa­tionen.

Dies gilt nicht, wenn Informa­tionen nach­weis­lich be­reits öffent­lich oder bei der an­deren Partei recht­mäßig be­kannt waren.

Das Offen­legungs­ver­bot gilt auch nicht, soweit gesetz­liche oder durch gericht­liche oder behörd­liche Anord­nungen ergangene Ver­pflichtungen zur Offen­legung der Informa­tionen be­stehen. Ist dies der Fall, infor­miert die ver­pflichtete Partei vor­ab die andere Partei von der Offen­legung der Informa­tionen, da­mit diese die Möglich­keit hat, sich gegen eine solche Offen­legung zu wehren und diese zu ver­hin­dern oder zu be­schränken.
Die ver­pflichtete Partei wird alles daran setzen, gegen­über den die Offen­legung an­ord­nen­den be­hörd­lichen Stellen dafür sor­gen, dass sämt­liche ver­trau­lichen Informa­tionen, auch ver­trau­lich be­han­delt wer­den.

Diese Ver­trau­lich­keits­ver­ein­barung be­steht für einen Zeit­raum von 2 Jahren nach Ver­trags­ende fort. Be­züg­lich Daten, die dem Daten­ge­heimnis oder Berufs­ge­heim­nis unter­liegen, gilt dies so­gar zeit­lich unbe­grenzt.

4.2 Mitwirkungs­pflichten

4.2.1 Daten­sicherung durch den Kunden:

Die ein­zigen An­gaben, die neben den für den normalen Geschäfts­ver­kehr not­wendigen Daten im Sys­tem des An­bieters ge­speichert wer­den, sind die auf den je­weiligen Kun­den zu­treffen­den Ob­jekte der Ar­beits­listen.
Diese An­gaben wer­den den Kunden in Form von Über­sichts­listen ein­schließ­lich der zu jedem Ob­jekt ge­hören­den ID-Nummer im Sys­tem zur Ver­fügung ge­stellt.
Dies dient zum einen der Dar­stellung des ange­passten Rechts­katas­ters, zusätz­lich aber auch der ver­besserten Sicherung der je­weiligen Kun­den­daten.
Daher ist jeder Kun­de ver­pflichtet, diese Über­sichts­listen mit den aus­ge­wählten Ob­jekten auf seinen Sys­temen so ab­zu­speichern, dass sie ge­gen Daten­ver­lust zu­ver­lässig ge­schützt sind.

4.2.2 Daten­ein­gabe durch den Kunden:

Die Quali­tät der Ergeb­nisse der Nutz­ung der Daten­bank-Lösungen hängt maß­geb­lich von den korrekten Ein­gabe­daten der Kun­den ab. Die Ver­ant­wortung da­für liegt beim Kun­den.
Es fin­det keine Vali­dierung oder Plausi­bili­täts­über­prüfung dieser Daten durch den An­bieter statt.

Werden von Seiten des An­bieters trotz­dem auf anderem Wege evtl. Un­stimmig­keiten er­kannt, ver­pflichtet sich der An­bieter, un­ver­züg­lich den be­troffenen Kun­den da­rüber zu infor­mieren.

4.2.3 Meldung von er­kannten Fehlern:

Die Daten­bank und deren In­halte wur­den mit größt­mög­licher Sorg­falt er­stellt (siehe 'Daten­qualität'). Trotz­dem kann es vor­kommen, dass ein­mal ein Einzel­fehler über­sehen wor­den ist oder beim Ein­lesen von Daten Über­tragungs­fehler auf­ge­treten sind, die trotz aller Sorg­falt nicht er­kannt wor­den sind.

Im Sinne einer gemein­samen konti­nuier­lichen Weiter­ent­wicklung und Quali­täts­ver­besserung ver­pflichten sich die Kun­den mit dem Ab­schluss des Ver­trags, er­kannte Fehler direkt an dem An­bieter weiter zu mel­den, um eine um­gehende Korrek­tur zu er­mög­lichen.

Dazu ist fol­gende Adresse zu ver­wen­den:

CMK - Compliance Manage­ment Kappelmaier,
Rudolf Kappelmaier,
Goethestr. 11
84567 Perach

Tel.: 08670 / 985733
info@cmk-konzepte.de

4.3 Recht­liche Ver­ant­wortung/Betreiber-/Unter­nehmer­ver­antwortung

Adressat der Rechts­pflichten ist regel­mäßig der Betreiber bzw. Unter­nehmer. Ihm ist je­weils die Gesamt­ver­ant­wortung für Sicher­heit, Um­welt­schutz und andere rele­vante Schutz­ziele auf­er­legt wor­den.

An dieser Ver­ant­wortung ändert sich auch durch die Nutz­ung der Daten­bank-Lösungen nichts.

Aus diesem Grund, aber auch wegen des be­wusst ge­wählten be­schränkten Spektrums an Rechts­daten (siehe 'Daten­qualität und Um­fang der Daten'), ist das eigen­ständige Durch­ar­beiten der zu­treffen­den Rechts­vor­schriften uner­lässliche Vor­aus­setzung und bleibende Ver­pflichtung des Kun­den für einen rechts­kon­formen Be­trieb sei­ner An­lagen, Ein­richtungen oder Ar­beits­stätten und -plätze.

Die Nutzung der Daten­bank-Lösungen kann diese Ver­pflichtung also nicht er­setzen.

4.4 Nicht­ver­füg­bar­keit/Sys­tem­wartung und Fehler­be­hebung

Der An­bieter be­hält sich vor, dass die Daten­bank wäh­rend ge­planter Wartungs­ar­beiten oder Zeiten der Fehler­be­hebung nicht ver­fügbar ist.

Geplante Wartungs­ar­beiten fin­den in der Regel sonn­tags zwischen 08.00 Uhr und 24.00 Uhr statt.

Etwaige An­sprüche wegen dieser Nicht-Ver­füg­bar­keiten werden aus­ge­schlossen.

Teil 5: Abschluss­bestimmungen

5.1 Sprache

Der Ver­trag wird in Deutsch abge­fasst.
Die weitere Durch­führung der Ver­trags­be­ziehung er­folgt in Deutsch.

5.2 Anzu­wendendes Recht

Für Ver­braucher gilt dies nur inso­weit, als da­durch keine ge­setz­lichen Be­stimmungen des Staates ein­ge­schränkt wer­den, in dem der Kun­de seinen Wohn­sitz oder gewöhn­lichen Auf­ent­halt hat.

5.3 Gerichts­stand

Gerichts­stand ist bei Streitig­keiten mit Kunden, die kein Ver­braucher, juristische Per­son des öffent­lichen Rechts oder öffent­lich-recht­liches Sonder­ver­mögen sind, Sitz des An­bieters.