Compliance Management Kappelmaier

Sicherheit aus einem Guss

CMK-SMART

Systematisches Manage­ment Arbeits­schutz­Recht­licher Themen

'Der GefährungsMaster'


1. Anwendungs­bereich

CMK-SMART ist ein daten­bank­ge­stütztes Arbeits­in­stru­ment zur Vor­be­reitung und Durch­führung von sys­tematischen Gefährdungs­be­ur­teilungen, wie sie z.B. das deut­sche Arbeits­schutz­ge­setz ver­langt, so­wie zur Doku­mentation der Ergeb­nisse.
Dabei geht es nicht nur um die Gefährdungs­be­ur­teil­ung an sich, denn sie wird mit CMK-SMART jetzt zur zentra­len Dreh­scheibe, um wei­tere Betrei­ber­pflich­ten wie Unter­weisungs- oder Regelungs­pflich­ten da­raus ab­zu­lei­ten und zu doku­mentieren.

Die struk­turelle Grund­lage von CMK- SMART ist CMK-Basics, also die gleiche Struk­tur, die für die bei­den Arbeits­in­stru­mente CMK- CLEVER (Rechts­katas­ter und Rechts­pflichten­katas­ter) und CMK- ELEGANT (PAAG/HAZOP-Analysen) ver­wendet wird.
So passen die Ergeb­nisse die­ses Moduls zu denen der anderen.
Also: 'Sicherheit aus einem Guss'.


2. Ein­führ­ung im Unter­nehmen

Die Vor­teile von CMK-SMART können auf zwei­er­lei Weise ge­nutzt wer­den:

  1. Anlass­bezogen, indem Sie uns, CMK, als Modera­tor für in­ter­ne Gefährdungs­be­ur­teil­ung beauf­tragen.
    Dann bringt der Modera­tor Wissen und Werk­zeuge mit ins Ana­lyse­team ein.
  2. Als Nutzer-Lizenz: Sie er­wer­ben eine Nutzer-Lizenz, erhal­ten die ent­sprechenden Unter­lagen und arbeiten diese selbst­ständig durch (siehe auch CMK- CLEVER) und können so mit unserer Hilfe die Vor­teile der Daten­bank rasch nutzen.


3. Sach­liche Grund­lagen

Bild 1: Neuaus­richtung einer Unter­weisungs­sys­tema­tik

Der Grund­ge­danke von CMK-SMART ist, aus­gehend vom zentra­len Instru­ment der Gefährdungs­be­ur­teil­ungen, eine ein­heit­liche, durch­gängig ver­wendete Struk­tur für die Umsetz­ung recht­licher Vor­gaben im Arbeits­schutz bereit­zu­stellen. Die­ser An­satz ist in Bild 1 am Beispiel von Unter­weisungen dar­ge­stellt.

Bild 1: Neuaus­richtung einer Unter­weisungs­sys­tema­tik

Das Neue daran ist, dass der Be­griff 'tätig­keits­be­zogen' nicht auf ganze Arbeits­auf­gaben (z.B. Ab­füllen einer brenn­ba­ren Flüssig­keit) bezo­gen wird, son­dern diese in ein­zelne all­ge­meine Arbeits­schritte ('Tätig­keiten') zer­legt werden:

Abfüllen einer brenn­baren Flüssig­keit in Fässer:

  1. Fass­hand­habung
  2. Umgang mit brenn­barer Flüssig­keit
  3. Bedienen einer orts­festen Abfüll­ein­richtung
  4. Arbei­ten in einem Um­feld mit Gefahr­stoffen in der Atem­luft
  5. Tragen beson­derer Per­sön­licher Schutz­aus­rüstung (PSA)

CMK-SMART stellt dazu die vor­de­fi­nierten Tätig­keits­bau­steine in Form einer Check­liste zur Ver­fügung. Dabei ist der Gefährdungs­Master auf­grund der gegebenen hohen Flexi­bili­tät dazu ge­eig­net, die detaillierte Glieder­ung der Grund­struk­tur auch an den betrieb­lichen Bedürf­nissen des Kun­den aus­zu­richten.
Dazu sind aber gemein­same Gesprä­che vor Ort erfor­derlich.

Die Tätig­keits­bau­steine sind logisch struk­turiert (siehe Bild 2) und bil­den fest­ge­legte Gruppen, in denen mit ver­gleich­baren Schutz­maß­nahmen gear­bei­tet wer­den kann.

Be­zeich­nung der Gruppe Be­last­ungen im Arbeits­be­reich Hand­habung gefähr­licher Gegen­stände/Teile Um­gang mit gefähr­lichen Stoffen
Bei­spiele - Röntgen­strahlung
- Elekto­mag­netische Fel­der
- Lärm
- Staub in der Atem­luft
- spitze/scharfe Gegen­stände
- heiße/kalte Teile/Medien
- kraft­be­triebene Werk­zeuge
- Um­gang mit Ge­fahr­stoffen
- Abfüllen gift­iger Stoffe
- Ein­sammeln von Labor­ab­fällen
Charak­ter­istikum der Gruppe - Er­kenn­bar­keit: Mess­ung der Be­last­ungen
- Be­ur­teil­ung: durch Ver­gleich mit Grenz­werten
- An­for­der­ungen an die Mit­ar­bei­ter: Be­acht­ung der Regel­ungen
- Er­kenn­bar­keit: durch Augen­schein
- Beur­teil­ung: durch Beob­acht­ung der Tätig­keiten
- An­for­der­ungen an die Mit­ar­beiter: Fähig­keiten, Ar­beiten 'richtig' auszu­führen
- Er­kenn­bar­keit: auf­grund von Kenn­zeich­nungen der Stoffe
- Beur­teil­ung: auf Basis der Stoff­eigen­schaften
- Anfor­der­ungen an die Mit­ar­beiter:
   - Kennt­nis der Gefär­dungen
   - Fähig­keiten, Ar­beiten 'richtig' auszu­führen
   - Be­acht­ung der Hygiene­maß­nahmen
Gemein­same Schutz­maß­nahmen - Erst­unter­weisung
- Regel­mäßige Unter­weisungen
- Kenn­zeichung der betroffenen Bereiche
- Zutritts­beschränkungen
- Tragen von PSA beim Aufenthalt
- Erst­unter­weisung
- Ein­üben der richtigen Arbeits­aus­führung
- Regel­mäßige Unter­weisungen
- Tra­gen von PSA während Arbeiten
- Kontrolle/Beob­achtung durch Vorge­setzte
- Erst­unter­weisung ein­schließ­lich arbeits­medi­zinischer Beratung
- Festlegen von Hygiene­maß­nahmen (Haut­schutz- und Hygiene­plan)
- Regel­mäßige Unter­weisungen
- Tragen von PSA während Arbeiten
- Kontrolle/Beobachtung durch Vorge­setzte
Bezeich­nung der Gruppe Beispiele Charak­teristikum der Gruppe Gemein­same Schutz­maß­nahmen
Belast­ungen im Arbeits­be­reich

- Röntgen­strahlung
- Elekto­magnet­ische Felder
- Lärm
- Staub in der Atem­luft

- Erkennbarkeit: Messung der Belast­ungen
- Beur­teil­ung: durch Ver­gleich mit Grenz­werten
- Anfor­der­ungen an die Mit­arbeiter: Beacht­ung der Regel­ungen
- Erst­unter­weisung
- Regel­mäßige Unter­weisungen
- Kenn­zeichung der betroffenen Bereiche
- Zutritts­beschränkungen
- Tragen von PSA beim Auf­ent­halt
Hand­habung gefähr­licher Gegen­stände/Teile - spitze/scharfe Gegen­stände
- heiße/kalte Teile/Medien
- kraft­betriebene Werk­zeuge
- Erkenn­barkeit: durch Augen­schein
- Beur­teilung: durch Beob­achtung der Tätig­keiten
- Anfor­der­ungen an die Mit­arbeiter: Fähig­keiten, Arbeiten 'richtig' auszu­führen
- Erst­unter­weisung
- Ein­üben der rich­tigen Arbeits­aus­führung
- Regel­mäßige Unter­weisungen
- Tragen von PSA während Arbeiten
- Kontrolle/Beob­achtung durch Vorge­setzte
Umgang mit gefähr­lichen Stoffen - Umgang mit Gefahr­stoffen
- Abfüllen giftiger Stoffe
- Ein­sammeln von Labor­ab­fällen
- Erkenn­barkeit: auf­grund von Kenn­zeichnungen der Stoffe
- Beur­teilung: auf Basis der Stoff­eigen­schaften
- Anfor­der­ungen an die Mit­arbeiter:
   - Kennt­nis der Gefär­dungen
   - Fähig­keiten, Arbeiten 'richtig' auszu­führen
   - Beacht­ung der Hygiene­maß­nahmen
- Erst­unter­weisung ein­schließ­lich arbeits­medi­zinischer Beratung
- Fest­legen von Hygiene­maß­nahmen (Haut­schutz- und Hygiene­plan)
- Regel­mäßige Unter­weisungen
- Tragen von PSA während Arbeiten
- Kontrolle/Beobachtung durch Vorge­setzte
Bild 2: Bei­spiele für Gruppen mit ver­gleich­baren Ge­fährdungen

Die so fest­ge­legte betreiber­orientierte Struk­tur für Daten aus der Gefährdungs­be­ur­teil­ung wird dann kon­se­quent für alle rele­van­ten Aspek­te des Arbeits­schutzes ver­wendet.


4. Gren­zen der (bis­herigen) Vor­gehens­weisen zur Gefährdungs­be­ur­teil­ung

Die nach­folgenden Dar­stell­ungen zei­gen die drei am häufigsten anzu­treffen­den Pro­blem­be­reiche auf, die das Manage­ment arbeits­schutz­recht­licher Themen un­nötig erschweren, denn es gibt wohl keinen Rechts­be­reich, der so stark von detaillierten recht­lichen Vor­ga­ben (Gesetz­en, Ver­ord­nungen, Tech­nische Re­geln, berufs­genossen­schaft­liche Vor­schriften usw.) ge­prägt ist wie dieser.
Es reicht also nicht, eine fach­lich fundierte Gefährdungs­be­ur­teil­ung nach 'bes­tem Wissen und Ge­wissen' zu er­stellen, man muss auch die Detail­for­der­ungen der recht­lichen Vor­gaben zu den ein­zel­nen Themen­be­reichen kennen.
Hinweis: Siehe dazu auch CMK-CLEVER – das Rechts­pflichten­Navi.

Potential­orientierte statt wirk­orientierte Gefährdungs­listen
Häu­fig wer­den wohl der Ein­fach­heit hal­ber als Arbeits­in­stru­ment für die Gefährdungs­be­ur­teil­ung be­reits ver­öffentlichte Gefährdungs­listen (z.B. der Berufs­ge­nossen­schaften) un­an­ge­passt ver­wendet.
Diese sind aber meist potential­orientiert (z.B. 'Gefahr­stoffe') auf­ge­baut und nicht wirk­orientiert (z.B. 'Gefahr­stoffe in der Atem­luft' oder 'Um­gang mit Gefahr­stoffen'). Das führt dazu, dass auf dieser Basis nur schwer Gruppen gebil­det wer­den können, die eine ein­heit­liche und zusammen­ge­fasste Ab­ar­beitung ent­haltener Ein­zel­pflichten er­mög­lichen.

Compliance heißt voll­ständige Er­füll­ung auch der recht­lichen Anfor­derungen
Die­ser Punkt muss unter zwei Aspek­ten betrach­tet wer­den:

  1. Voll­ständig­keit bezüg­lich der ein­zel­nen recht­lichen Anfor­der­ungen:
    Die recht­lichen Vor­gaben sind nicht unter­ein­ander abge­stimmt. Sie erge­ben daher einen Dschungel ein­zel­ner Vor­schriften, die wie­derum ver­schie­dene Ein­zel­pflichten ent­halten.
    Selbst für Exper­ten ist es häufig eine Heraus­for­der­ung, den Über­blick nicht zu ver­lieren.
    Für eine voll­ständige Erfüll­ung der recht­lichen Anfor­der­ungen ist es aber eine unab­ding­bare Voraus­setzung, diese zu­nächst über­haupt zu kennen.
  2. Voll­ständig­keit bezüg­lich der inhalt­lichen An­for­der­ungen der Einzel­pflichten:
    Es ist aber nicht nur die schiere An­zahl der Einzel­pflichten, die einem ver­ant­wort­lichen Vor­ge­setzten im Be­reich des Arbeits­schutzes das Leben schwer macht, son­dern auch die z.T. detaillierten An­for­der­ungen, die an die In­halte der Rechts­pflichten (z.B. im Rah­men einer Unter­weisung zu ver­mittelnde Inhal­te) ge­stellt wer­den.
    Auch hier muss im Zweifels­fall der Nach­weis der Voll­ständig­keit er­bracht wer­den können.

Fehlende Struk­turierung der Daten
Auch dieser Punkt hat zwei wesent­liche Aspek­te, die es zu berück­sichtigen gilt:

  1. Einheit­liche Daten­struk­tur inner­halb ein­zel­ner Rechts­pflichten­arten:
    Häufig lassen die Unter­lagen zu ein­zel­nen Rechts­pflichten­arten (z.B. Unter­weisungs­pflichten) eine ein­heit­liche Daten­stru­ktur ver­missen. Ein Grund dafür kann sein, dass diese als 'historisch gewachsene' Instru­mente nach der Erst­er­stellung immer wie­der geän­dert und er­gänzt wor­den sind, ohne dass die ursprüng­liche Struk­turierung be­achtet wor­den wäre.
    Damit bleiben aber Um­setz­ungs­kon­zepte, die auf einer sol­chen Grund­lage be­ruhen, letzt­lich immer nur Stück­werk.
  2. Durch­gängige Struk­tur für ver­schiedene aber gleich­artige Rechts­pflichten­arten:
    Ein effi­zientes Manage­ment arbeits­schutz­recht­licher Themen setzt voraus, dass sich ver­schiedene Rechts­pflichten­arten mit ver­gleich­baren Grund­an­for­der­ungen (z.B. Unter­weisungs- und Regelungs­pflichten) an den gleichen Struk­tur­merk­malen orientieren.
    Ist dies nicht der Fall, blei­ben Zusammen­hänge un­er­kannt und grund­sätz­lich gege­bene Syner­gien können nicht ge­nutzt werden.

CMK-Basics, das die gemein­same Daten­struk­tur für alle CMK-Arbeits­in­stru­mente lie­fert, ermög­licht es hier, die Er­geb­nisse der Gefährdungs­be­ur­teil­ung und die ent­sprechen­den Daten aus z.B. CMK-CLEVER so zusammen­zu­führen, dass sie eine sinn­volle Ein­heit bil­den.


5. Vor­teile von CMK-SMART, dem Gefährdungs­Master, auf einen Blick

CMK-SMART ist ein neues, inno­va­tives Instru­ment zur Struk­turierung der Er­geb­nisse der Gefährdungs­be­ur­teil­ung und der Vor­gaben aus recht­lichen An­for­der­ungen im Arbeits­schutz.

Es stellt die Grund­lagen für eine durch­gängige und anwender­orientierte Struktur von Daten aus dem Be­reich des Arbeits­schutzes zur Ver­fügung und ver­knüpft damit Aktivitäten wie die zu­nächst im Verder­grund stehende Gefährdungs­be­urteilung mit Konzepten zur Er­füllung von Unter­weisungs- oder auch Regelungs­pflichten (z.B. Er­stellung von Betriebs- und Arbeits­an­weisungen).

Letzlich ent­steht so eine auf die Be­dürfnisse des An­wenders zu­ge­schnittene Grund­systematik, die das Management arbeits­schutz­rechtlicher Themen auf eine an­wender­orientierte Grund­lage stellt.
Damit ist auch sicher­ge­stellt, dass sich alle Be­teiligten ein­fach und zeit­sparend zurecht­finden können.

Gefährdungs­be­ur­teil­ung leicht gemacht – der Vor­teil einer wirk­orientierten Struk­tur:
CMK-SMART stellt eine wirk­orientierte Sys­tematik der Gefährdungen zur Ver­fügung. Auf dieser Basis lassen sich ein­zelne Pflich­ten 'in smarter Weise' zu Gruppen zusammen­fassen, die dann zusammen­ge­fasst umge­setzt wer­den können.
Dies spart viel Zeit und sorgt zu­dem für einen guten Über­blick bezüg­lich voll­ständiger Er­fass­ung von Gefährdungen.
Ein weiterer Vor­teil dieser Vor­gehens­weise ist, dass Zusammen­hänge leicht erkenn­bar wer­den, was das Ver­ständ­nis der Beteilig­ten för­dert und damit hilft, Feh­ler zu ver­meiden.

Voll­ständige Er­füll­ung recht­licher Anfor­der­ungen:
Durch die Ver­knüpfung mit den Ergeb­nissen von CMK-CLEVER (Rechts­katas­ter) wird sicher­ge­stellt, dass alle auf einen Be­trieb zu­treff­enden sekun­dären Rechts­pflichten (Unter­weisungs-, Prüf-, Regelungs- und Auf­zeichnungs­pflichten), und nur diese(!), den für den Arbeits­schutz ver­ant­wort­lichen Führungs­kräften zur Ver­fügung stehen. Damit ist die Basis für eine voll­ständige Umsetz­ung gege­ben.

Über­blick durch klare Struk­turierung:
Kon­se­quent ange­wendet, macht CMK-SMART die Gefährdungs­be­ur­teil­ung zur zentra­len Dreh­scheibe im Arbeits­schutz und stellt eine effi­ziente Umsetz­ung der ent­sprechen­den Pflich­ten sicher.

CMK-SMART er­möglicht so den für den Arbeits­schutz Ver­ant­wort­lichen einen ein­fachen Über­blick über be­stehen­de An­for­derungen und wie sie er­füllt wer­den, was gerade im (hoffent­lich nie ein­treten­den) Fall eines schwe­ren Un­falls eine un­schätz­bare Hil­fe in einem Moment ist, wo sich sonst gefühlter Weise alles Ver­traute auf­zu­lösen scheint.

Ein zweiter, nicht zu unter­schätz­ender Vor­teil ist das ein­fache Manage­ment von Änder­ungen (MoC).
Die ein­heit­liche Struk­turierung zeigt Ver­ant­wort­lichen ohne zeit­auf­wändiges Suchen direkt an, wo bei geplan­ten Änder­ungen Nach­besser­ungs­be­darf bei den sekun­dären Rechts­pflichten be­steht.
Zu­gleich fließen diese An­passungen dann naht­los in die fest­ge­leg­ten Um­setz­ungs­kon­zepte ein.

Letzt­lich ent­steht auf diese Weise ein Instru­mentarium, das die voll­ständige und effi­ziente Erfüll­ung der genann­ten Rechts­pflichten wir­kungs­voll unter­stützt und eine Über­sicht­lich­keit gewähr­leistet, wie sie bis­her kaum gege­ben war.

Zeit­er­spar­nis:
Über­sicht­lich­keit ist eine wesent­liche Vor­aus­setz­ung für (zeit-)effi­zientes Arbeits­schutz­manage­ment.
Zusätz­lich können umfang­reiche Syner­gie­effekte genutzt wer­den, wenn es darum geht, die Ergeb­nisse einer Gefährdungs­be­ur­teil­ung mit den Inhal­ten von ent­sprechen­den Unter­weisungen oder Betriebs­an­weis­ungen zu ver­knüpfen. Vieles muss dann nur ein­mal fest­ge­legt oder formu­liert wer­den und kann dann ohne großen Zeit­auf­wand für andere Arbeits­be­reiche genutzt wer­den.

Der innova­tive An­satz und die ziel­ge­richtete Struk­tur von CMK-SMART sind also der Garant für ein zukunfts­orientier­tes Arbeits­schutz­manage­ment


CMK-SMART -
Der smarte Weg zum effi­zien­ten Arbeits­schutz­management!